Überprüfung §57a

An der Veranstaltung dürfen nur zum Verkehr zugelassen Fahrzeuge teilnehmen. 
Wir benötigen von euch ein gültiges schriftliches Gutachten gem. §57a Abs. 4 KFG 1967 (österreichische Norm) oder § 29 Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO - deutsche Norm).
Dieses wird im Anmeldebüro kopiert und gespeichert.
Bitte kümmert euch bereits vorab, um ein gültiges schriftliches Gutachten, da eine Prüfung vor Ort nicht möglich ist.
Traktoren mit einer Bauartgeschwindigkeit unter 25 km/h, welche keiner Verpflichtung zur wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, müssen von euch auf die Verkehrs- und Betriebssicherheit kontrolliert werden.
 

Unser Partner, die Lagerhaustechnik Bruck wird dir gerne behilflich sein.
Auf Wunsch unterziehen die erfahrenen Mechaniker deinen Traktor einem Kurzcheck.
Bei technischen Fragen bezüglich des Kurzchecks bitten wir dich um direkte Kontaktaufnahme mit der Lagerhaustechnik Bruck (+43 6545 6528).

Achtung! ein Gutachten gem. §57a Abs. 4 KFG 1967 kann von der Lagerhaustechnik Bruck NICHT durchgeführt werden.


Traktoren, die als nicht verkehrs- und betriebssicher eingestuft werden, können nicht an der Wertungsfahrt am 21. September 2024 teilnehmen.